FRANZÖSISCHE STEUER

FRANZÖSISCHE STEUER

Die Franchisierungssteuer gilt für Freizeit- oder Sportboote. Sie wird basierend auf der Rumpflänge Ihres Bootes und der behördlichen Leistung Ihres Antriebs berechnet. Es genügt, die jährliche Steuer auf den Rumpf zu addieren, um den Gesamtbetrag der Franchisierungssteuer zu ermitteln.

Die Rechte an dem Rumpf betreffen nur Schiffe ab 7 Metern.
Die Abgaben auf Motoren gelten fuer Motoren, die auf Schiffen mit mehr als 7 Metern oder auf Schiffen mit weniger als 7 Metern mit einer steuerlichen Leistung von ueber 22 PS ausgestattet sind.

Si Ihr Schiff ist mit dem Zollamt Korsika verbunden und hat mindestens einmal im laufenden Jahr in einem korsischen Hafen festgemacht, dann wird Ihre Franzisierungssteuer um 30% reduziert.

 

Recht auf den Rumpf
Weniger als 7 Meter Exoneration
Von 7 Metern bis 7,99 Metern 77 euros
De 8 meters à 8,99 meters 105 euros
Von 9 Metern bis 9,99 Metern 178 euros
De 10 metres a 10,99 metres 240 Euro
Von 11 Metern bis 11,99 Meter 274 euros
Von 12 Metern bis 14,99 Metern 458 euros
Ab 15 Metern und mehr 886 euros
 
Recht auf Motorisierung (administrative Leistung)
Bis zu 5 PS inklusive Exoneration
De 6 à 8 CV 14 Euro pro PS au-dessus du cinquième
Von 8 bis 10 PS 16 euros pro CV über dem fünften
De 11 à 20 CV 35 euros par CV au-dessus du cinquième
von 21 bis 25 PS 40 euros par CV au dessus du cinquième
Von 26 bis 50 PS 44 Euro pro PS au dessus du cinquième
De 51 à 99 CV 50 euros par CV au-dessus du cinquième
Spezialsteuer: Für Motoren mit einer Verwaltungsleistung von 100 PS oder mehr wird die vorgesehene Gebühr durch eine Spezialabgabe von 64 Euro pro PS ersetzt.
 
Steuerliche Leistung
du moteur
Boot von
unter 7 metern
Boot von
+ unter 7 metern
unter 22 PS Exoneration Motor- und Rumpfsteuer
more than 22 HP Motorsteuer Motor- und Rumpfsteuer